Aktuelles zum Thema Arbeitsschutz und Absaugtechnik

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Aktuelles zum Thema Arbeitsschutz und Absaugtechnik

Saubere Atemluft ist ein wichtiger Faktor für den Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz. Die stetig weiter fortschreitende Entwicklung von Wissenschaft und Technik ermöglicht es, die Auswirkungen von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz auf die Gesundheit des Menschen immer besser zu beurteilen. Eine Folge dieser Beurteilungen sind Staubgrenzwerte, die die Höchstbelastung der Atemluft regeln. Im Laufe der Zeit wurden diese immer weiter abgesenkt.

Staub

Absenkung des Staubgrenzwertes nach TRGS 900

Bei Staub wird hinsichtlich der Größe der Staubpartikel zwischen einatembarem Staub (E-Fraktion) und alveolengängigem Staub (A-Fraktion) unterschieden. Dabei sind die Stäube der A-Fraktion als gefährlicher einzustufen, da sie so fein sind, dass sie sich in den Lungenbläschen ablagern können. Die Folge können Entzündungen und Krebserkrankungen sein.

Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für Stäube der A-Fraktion wurde in der TRGS 900 vom 2. April 2014 von 3 mg/m³ auf nun 1,25 mg/m³ abgesenkt. Für die Praxis bedeutet dies, dass staubbelastete Arbeitsplätze mittels einer Gefährdungsbeurteilung neu bewertet werden müssen.

Im Rahmen einer Übergangsfrist bleibt den Unternehmen allerdings unter bestimmten Voraussetzungen noch bis zum 31.12.2018 Zeit, die Arbeitsstätten und Schutzmaßnahmen, z. B. Absauganlagen und Entstaubungsanlagen mit Umluftsystemen, den neuen Regeln anzupassen.

Das Team von LET®meschede steht Ihnen dabei kompetent zur Seite. Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns Ihre entsprechende Anfrage.

 


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