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Aktuelles zum Thema Explosionsschutz (ATEX)

ATEX-LogoSeit dem 20.04.2016 ist die neue ATEX-Richtlinie 2014/34/EU als Nachfolge der 94/9/EG in Kraft getreten. Diese regelt den Rechtsrahmen für Explosionsschutz in Europa neu. Dabei wird das Ziel verfolgt, eine gefährliche Konzentration explosionsfähiger Stoffe auszuschließen, Zündquellen in explosionsfähiger Atmosphäre zu vermeiden und mögliche Auswirkungen für die Umgebung auf ein gefahrloses Maß einzuschränken.

Die Richtlinie versteht sich als Herstellerrichtlinie und betrifft alle

  • Geräte mit eigener potentieller Zündquelle
  • Schutzsysteme wie Sicherheitseinrichtungen, Kontroll- und Regelvorrichtungen
  • Komponenten, die in Geräte und Schutzsysteme eingebaut werden,

die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden.

Geräte, die unter die ATEX-Richtlinie fallen, müssen so konzipiert sein, dass eine Entzündung einer explosionsfähigen Atmosphäre von Anfang an verhindert und sicher ausgeschlossen wird.

CE-KennzeichnungDie Anlagentechnik muss sicherheitstechnisch geprüft und abgenommen werden. Zur äußeren Kennzeichnung für die Einhaltung der Richtlinie muss das CE-Zeichen auf jeder Maschine angebracht sein.

 

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